AGB Alenar Bauchtanz
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch im Falle, falls kein schriftlicher Buchungsvertrag mit der Künstlerin vereinbart wurde.
Das Tanzprogramm der Künstlerin beträgt maximal 20 min, bei öffentlichen Shows kann ein splitten der Show angeboten werden, jedoch sollte dies vorher mit der Künstlerin abgesprochen werden und gilt nur, wenn die Künstlerin ihr Einverständnis hierfür gibt.
Die Gage richtet sich nach Art der Veranstaltung und Entfernung. Ab 30km vom Wohnort (Bad Rappenau) der Künstlerin, werden Anfahrtskosten berechnet. Diese wird falls nicht anders vereinbart, Bar ohne Abzüge direkt an die Künstlerin übergeben. Sollte der Auftritts Ort, eine Entfernung haben, durch die, die Künstlerin einen Mehraufwand (längere Fahrzeit / Unterkunft) haben sollte, so wird dieser der Gage hinzugerechnet.
Die Künstlerin, ist steht´s bemüht sich an die vereinbarte Zeit zu halten, jedoch möchten wir darauf Aufmerksam machen, dass es Wetter-abhängig und Verkehrs-abhängig zu Verspätungen kommen kann.
Die Veranstaltung sollte mindestens ein Publikum von 20 Personen haben und in keinem Privathaushalt stattfinden. Reines Männerpublikum, in Form einer Privatveranstaltung und ähnliches wird abgelehnt.
Zu jeder Buchung, ist eine Kontaktperson notwendig, die für die Künstlerin am Auftritts Tag erreichbar ist. Einzelheiten werden Ausschließlich mit der Kontaktperson besprochen und auch vereinbart. Oft ist die Kontaktperson, die Person die Bucht.
Bei jeder Veranstaltung, sollte eine geeignete Musikanlage vorhanden sein, die eine geeignete Lautstärke abgeben kann und gebrannte CD oder USB-Stick abspielen kann.
An jedem Veranstaltungsort sollte sich immer eine Saubere und geeignete Umkleidemöglichkeit für die Künstlerin befinden.
Der Veranstalter sorgt für ausreichend Werbung im regionalen Umfeld der Veranstaltung, er erhält hierfür von der Künstlerin genügend Werbematerial (Bilder) für Plakate/Flyer etc. kostenlos.
GEMA und evtl. andere anfallende Gebühren sind vom Veranstalter zu tragen.
Der Veranstalter verpflichtet sich, für die gesamte Zeit der Veranstaltung, in der sich die Künstlerin sowie dessen Begleitperson aufhalten, für deren Sicherheit zu sorgen.
Bei jeder Veranstaltung , ist vom Veranstalter und seinen Mitarbeitern Diskretion, der Künstlerin gegenüber einzuhalten.
Entfällt die Veranstaltung oder der Auftritt aus einem vom Veranstalter ausgehendem Grund,
so muss, dieser eine Entschädigung von 50% der vereinbarten Gage an den Künstler zahlen. Sollte die Buchung, bei Ankunft der Künstlerin abgesagt werden, so ist eine Entschädigung von 70% der vereinbarten Gage zu zahlen.
Entfällt der Auftritt aus einem vom Künstler ausgehendem Grund oder bei Krankheit des Künstlers wird sich dieser, allerdings ohne Anerkennung einer
Rechtspflicht, um einen geeigneten Ersatz bemühen.
In jedem Fall besteht die Pflicht zur sofortigen Information für beide Vertragspartner. Verhindert höhere Gewalt die Durchführung der Veranstaltung, so sind beide
Vertragspartner von Schadenersatzpflichten befreit.
Dem Veranstalter ist bekannt, dass die Künstlerin Helena Joos, in keinster Weise körperlichen Kontakt zu dem Publikum / Gäste aufnimmt. Die Künstlerin wird in keinem Fall auf Tischen tanzen oder bestimmte Personen antanzen. Das Anstecken von Geld während der Show, ist nur gestattet, wenn dies die Sicherheit der Künstlerin nicht einschränkt. Aufnahmen und Bilder des Publikums von der Künstlerin sind gestattet, jedoch nur, wenn sie nicht zum Schaden der Künstlerin führen.
Aufnahmen für die Öffentlichkeit sind gestattet, wenn die Künstlerin vorher darüber Informiert wird.